Alle nikotinhaltigen E-Zigaretten, d.h. E-Zigarettenprodukte, einschließlich der Geräte und E-Liquids, müssen den staatlichen Vorschriften entsprechen und bei den örtlichen Behörden registriert sein, bevor sie an die Öffentlichkeit verkauft werden dürfen.
Vont unterstützt und befolgt diese staatlichen Vorschriften, da Vont sicherstellt, dass alle Produkte, die der Öffentlichkeit angeboten werden, den höchsten Standards entsprechen.
Alle Produkte von Vont, d.h. Geräte und E-Liquids, entsprechen den TPD-Vorschriften der EU und sind in allen EU-Ländern registriert.
EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/14/EU (TPD)
Mit der Tabakproduktrichtlinie 2014/14/EU (TPD) wurden ab Mai 2016 neue Vorschriften für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (Artikel 20) eingeführt. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Bestimmungen von Artikel 20 umzusetzen.
Mindestsicherheits- und Qualitätsanforderungen für alle E-Zigaretten und Nachfüllbehälter (d.h., E-Liquids) Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können Ein Umfeld, das Kinder davor schützt, mit dem Konsum dieser Produkte zu beginnen Begrenzung des Fassungsvermögens von E-Zigarettenbehältern auf höchstens 2 ml Begrenzung des maximalen Volumens von nikotinhaltigem E-Liquid, das in einem Nachfüllbehälter verkauft wird, auf 10 ml Begrenzung des Nikotingehalts von E-Liquids auf höchstens 20 mg/ml Anforderung, dass nikotinhaltige Produkte und/oder ihre Verpackungen kindersicher und deutlich beschreibend sein müssen Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, Farbstoffe, Koffein und Taurin Neue Kennzeichnungsvorschriften und Warnhinweise Vor dem Verkauf von E-Zigaretten und E-Liquids muss eine Anmeldung bei der örtlichen Behörde erfolgen. "
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